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Leistungsbilder Lichtplanung

LiTG Leistungsbilder Teil 2: Außen- und Straßenbeleuchtung

Welche Projekte im Außenraum können sich auf reine Lichtplanung beschränken und welche Projekte bedürfen professioneller qualitativer Beleuchtungskonzepte durch Experten? Diese wesentliche Frage wollen die LiTG-Leistungsbilder Lichtplanung Planern sowie öffentlichen und halböffentlichen Bauherren beantworten. Dazu erarbeiten Fachleute unter Federführung von Ulf Greiner Mai im Auftrag der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft (LiTG) jetzt die Schwerpunkte "Außen- und Straßenbeleuchtung". Dieser Teil 2 folgt dem bereits im Januar 2019 im Rahmen der Leistungsbilder Lichtplanung vorgestellten Teil 1 "Tages- und Kunstlicht", der in Deutschland längst das Maß der Dinge darstellt, wenn es um Planungsstrukturen und Leistungsinhalte für Lichtqualität geht.

Außenleuchten und Lichtdesign
Außenleuchten und Lichtdesign – Die neuen Leistungsbilder Lichtplanung "Außen- und Straßenbeleuchtung" der LiTG verweisen darauf, dass beides zusammengehört.
(Bild: LiTG / Luciana Alanis)

LiTG-Leistungsbilder Lichtplanung stützen sich auf HOAI-Systematik

Obgleich der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Ära des zwingenden Preisrechtes für Architekten- und Ingenieurleistungen in diesem Jahr endgültig beendet hat, sind die Strukturen der HOAI und deren Leistungsbilder (LB) und Leistungsphasen (LPH) in Deutschland, insbesondere bei öffentlichen Aufraggebern tief verankert. Dementsprechend orientieren sich auch die LiTG-Leistungsbilder an den traditionellen HOAI- Strukturen, die zudem allen Planern seit Jahren aus dem täglichen Geschäft bekannt sind. Dabei wurde bislang aber nicht in Betracht gezogen, über welche Qualifikation oder Erfahrung der jeweils lichtplanende Ingenieur, Architekt oder Fachingenieur verfügen sollte oder ob sogar ein Fachmann mit überdurchschnittlicher Expertise als "Lichtplaner" zu beauftragen ist. Wie in der traditionellen HOAI-Systematik differenzieren die LiTG-Leistungsbilder Lichtplanung daher zwischen Grundleistungen und besonderen Leistungen. Nach 42 Jahren HOAI wird jetzt erstmals klargestellt, welche Leistungen der Beleuchtungsplanung innerhalb der traditionellen Objektplanungen für Freianlagen, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke in Verbindung mit der klassichen Fachplanung für Elektrotechnik schon heute mit "HOAI-Honoraren" berechnet werden können.

Verdeutlicht wird, welche besonderen Leistungen eine höhere Planungsqualität ausmachen können, zugunsten besserer Lichtqualitäten in Außenräumen. Letztlich ist es eine Sache der zwischen dem öffentlichen Bauherrn und seinem Planer vereinbarten konkreten Planungsziele, ob standardmäßige, besondere oder sogar hohe Lichtqualitäten geschaffen werden sollen.

Vor Ort kann nur ein aufgeklärter (öffentlicher) Bauherr sachgerecht entscheiden

  • ob und inwieweit eine Beleuchtungslösung für den Außenbereich und für Straßen bedarfsgerecht von einem ausgewiesenen Spezialisten bearbeitet wird
  • oder ob das Licht von anderen Objekt- und Fachplanern „nebenbei“ mitgeplant werden soll
  • oder ob nur auf rein handwerkliches Geschick und die Möglichkeiten dazu gesetzt wird.

Handlungsfähigkeit für Bauherren

Mit einer "Abarbeitungsliste" werden die Leistungsbilder Lichtplanung Teil 2 eine Leistungs- und Haftungszuordnung vereinfachen, damit ein öffentlicher Bauherr selbst entscheiden kann, wann und in welchem Umfang Grundleistungen und/oder besondere Leistungen erforderlich sind. Letztlich geht es um Antworten auf Fragen der Leistungsab- und Haftungsbegrenzung im Zusammenhang mit dem "Funktionalbegriff" und der planungsvorbereitenden "Leistungsphase 0" im Planungsvertragsrecht des BGB. Dieses stellt den gesetzlichen Maßstab für Planer und Auftraggeber dar.

Inhaltlich einbezogen in die "Leistungsbilder Lichtplanung" Teil 2 werden erforderliche Planungsabläufe und -inhalte für

  • öffentliche Verkehrsflächen (DIN EN 13201)
  • Objekte des ÖPNV
  • sonstige Verkehrsanlagen
  • Außen- und Straßenräume
  • Öffentliche Bereiche
  • Freianlagen (analog Objektliste HOAI 2013),
  • private Außenbereiche
  • Sportanlagen
  • Anstrahlungen von Objekten und Fassadenbeleuchtungen
  • Illuminationen
  • Unterführungen (frei einsehbar und ohne Adaptationszone)
  • Fragen zum Immissionsschutz.

Ein umfassendes und aktuelles Literaturverzeichnis, das Praktikern auch als Empfehlungsliste dienen kann, wird die "Leistungsbilder" abrunden.

Eine erste Vorstellung zum Arbeitstand der "Leistungsbilder Lichtplanung"- Teil 2 - Außen- und Straßenbeleuchtung ist während der Tagung Licht 2020 in Bamberg geplant und wird ggf. in einem Workshop vertieft.

Über die Firma
LiTG, Deutsche Gesellschaft für LichtTechnik und LichtGestaltung e. V.
Berlin
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