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Förderprogramme erleichtern Finanzierung

licht.de: Besseres Licht für Menschen, Bienen & Co.

Glühwürmchen Flash Dantz auf pexels.com
(Bild: Flash Dantz auf pexels.com)

"Lichtmanagementsysteme halten Lichtimmissionen und Energieverbrauch gering: Sie steuern die Außenbeleuchtung nach Tages- und Nachtzeit, nach Jahreszeit und senken das Helligkeitsniveau, wenn keine Passanten, Radfahrer oder Fahrzeuge in der Nähe sind. „Wichtig ist dabei eine Unterscheidung von Straßen und Gebieten nach DIN 13201-1, weil die Beleuchtung etwa von Hauptverkehrs- oder Anliegerstraßen ganz verschiedenen Voraussetzungen unterliegt", erklärt Dr. Jürgen Waldorf, Geschäftsführer von licht.de.

Potenzial für mehr Umweltschutz

Eine gute Planung ist Voraussetzung für ausgewogene Lichtlösungen und basiert auf der Analyse der örtlichen Gegebenheiten und Anforderungen an die Beleuchtung. Die Auswahl geeigneter Leuchtmittel und der dazu passenden Lichtverteilung kann viel zum Umweltschutz beitragen. Optimal ist die Kombination mit adaptiv gesteuerten Lichtmanagementsystemen. Sie geben auch die nötige Flexibilität, auf neue Anforderungen und Nutzungsänderungen reagieren zu können.

"Eine oft nur um die Farbtemperatur geführte Diskussion führt alleine nicht zum Ziel", betont Waldorf. Denn die Tierwelt reagiere darauf sehr unterschiedlich. Deswegen seien in Zukunft Lichtspektren wünschenswert, die auf ihren jeweiligen Einsatzort abgestimmt sind. Dann sei auch abzuwägen, welches Spektrum zu welcher Zeit das richtige ist, so der Experte.

Beleuchtung fit machen, Förderung nutzen

Lichtmanagementsysteme kreieren temporär unterschiedliche Beleuchtungsszenarien mit wechselnden Helligkeiten, Lichtverteilungen und Lichtfarben. Sie werden vom Bundesumweltministerium (BMUV) bezuschusst. Die bundesweite Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie gilt bis 31. Dezember 2027. Bei der energetischen Sanierung mit Umstellung auf eine zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung werden Kommunen mit 25 % und finanzschwache Gemeinden mit 40 % unterstützt. Für eine adaptive Straßenbeleuchtung gelten Förderquoten von 40 % und für finanzschwache Gemeinden oder Antragstellende aus Braunkohlegebieten sogar 55 %.

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