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25.08.2023

Countdown für Leuchtstofflampen

Umgang mit Lagerbeständen und Abgabe an Sammelstellen

Leuchtmittel müssen lt. Lightcycle nicht zwangsläufig ausgetauscht und bereits erworbene Lampen dürfen auch noch in Betrieb genommen werden. E-Handwerksbetriebe und Händler dürfen ihre Lagerbestände an Lampen noch abverkaufen und installieren. Von Herstellern und Importeuren ist zu beachten, dass sie keine weiteren Lampen, die die Mindesteffizienzkriterien nicht erfüllen, nach dem Stichtag in der EU in Verkehr bringen dürfen.

Ausphasungsplan Lichtquellen
(Bild: licht.de)

Leuchtstoffröhren oder Hochdruckentladungslampen müssen fachgerecht und umweltfreundlich entsorgt werden, da diese unter das ElektroG fallen und somit gesetzlich vorgeschrieben, separat entsorgt werden. Unter www.sammelstellensuche.de sind Sammelstellen für die kostenlose Abgabe von kleinen und großen Mengen Altlampen zu finden.

Über die Firma
Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
München
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