Home News Wirtschaft Anpassung des ElektroG zum 15.08.2018

Anpassung des ElektroG zum 15.08.2018

Einteilung der Elektrogeräte gem. Elektrog
Die Einteilung der Elektrogeräte richtet sich zukünftig überwiegend nach der Größe der Geräte, weniger nach der Funktionalität. Grafik: Lightcycle
Durch die entsprechend der europäischen Weee-Richtlinie überarbeiteten Produktkategorien bedarf es einer Überprüfung und Anpassung seitens der Hersteller bei der Registrierung beim Elektro-Altgeräte Register. Neben der Neubewertung des Produktportfolios gemäß der neu eingeführten sechs Kategorien, muss auch eine Differenzierung nach den Gerätearten vorgenommen werden.
Die Einteilung richtet sich zukünftig überwiegend nach der Größe der Geräte, weniger nach der Funktionalität:
  • So fallen Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt, in die Kategorie "Elektrogroßgeräte".
  • Beträgt keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter, handelt es sich hingegen um "Elektrokleingeräte". Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, die kleiner als 50 Zentimeter sind, sowie Bildschirme (größer 100 cm²), Wärmeüberträger, Photovoltaik und Lampen weisen je eine eigene Produktkategorie auf.
Für die einfache und effiziente Umsetzung der bevorstehenden Änderungen übernimmt Lightcycle die Erfüllung der ElektroG-Pflichten seiner Mitglieder. Mit der langjährigen Entsorgungs-Expertise bietet Lightcycle allen teilnehmenden Herstellern und Importeuren einen Komplettservice, um den bevorstehenden Registrierungsaufwand auf ein Minimum zu reduzieren.
Lightcycle - www.lightcycle.de
Sammelstellensuche - www.sammelstellensuche.de
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