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Unzureichende Marktüberwachung bei Billigst-Kompaktleuchtstofflampen

Leuchststofflampen
Aufgrund unzureichender behördlicher Kontrollen werden in Deutschland besonders schadstoffhaltige Billigst-Leuchtstofflampen verkauft. Foto: Marggraf/DUH
Das Landgericht Würzburg hat den Leuchtmittelhersteller Steinigke Showtronic GmbH dazu verurteilt, bestimmte Kompakt-Leuchtstofflampen der Serie Omnilux nicht mehr in Verkehr zu bringen, wenn diese zu viel Quecksilber beinhalten. Mit dem Urteil erreichte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erneut einen Erfolg für den Verbraucherschutz.
Von der DUH in Auftrag gegebene Laboranalysen ergaben mehr als das Zweifache des erlaubten Grenzwerts für Quecksilber. Weil das Unternehmen einer Aufforderung der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation nicht nachkam, den Vertrieb derartiger Lampen einzustellen und eine Unterlassungserklärung abzugeben, klagte die DUH wegen Verstoßes gegen die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV). Das Gericht erließ ein Anerkenntnisurteil, das sich auf den getesteten Lampentyp bezog.
"Bereits im vierzehnten Jahr kontrolliert die Deutsche Umwelthilfe die Einhaltung umweltbezogener Verbraucherschutzvorschriften und zeigt durch stichprobenhafte Kontrollen von über 20 Rechtsvorschriften bzw. Produktgruppen, dass es möglich ist, mit überschaubaren Aufwand Verbraucherschutz zu betreiben. Aber eigentlich ist dies nicht die Aufgabe eines Verbandes, sondern originäre Aufgabe des Staates. Doch dieser verweigert sich seit Jahren konsequent wirkungsvollen Kontrollen sowie der Ahndungen von Verstößen durch Industrie und Handelsunternehmen. Solange die zuständigen Behörden Verbraucher bei Verstößen gegen Recht und Gesetz im Stich lassen, wird die DUH ihre Marktüberwachung konsequent fortsetzen", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
"Wohin das behördliche Wegsehen führt, zeigt der Dieselabgasskandal. Trotz zahlreicher Hinweise über mehr als zehn Jahre hinweg verzichteten Behörden auf Kontrollen von Diesel-Neuwagen. Aber auch Millionen unwirksamer Austauschkatalysatoren wurden und werden in Deutschland unter Kenntnis der zuständigen Stellen ahnungslosen Kunden angedreht. Folge des Wegsehens der Behörden sind gesundheitliche Beeinträchtigungen der Bürger durch das Abgasgift Stickstoffdioxid. Bei Quecksilber in Billigst-Leuchtstofflampen wird eine Gefährdung von Verbrauchern ebenfalls billigend in Kauf genommen", sagt die DUH-Leiterin für ökologische Marktüberwachung Agnes Sauter.
Die DUH kontrolliert seit 2004 die korrekte Umsetzung umweltbezogener Verbraucherschutzvorschriften und lässt aufgrund unzureichender Kontrolltätigkeiten der Bundesländer Energiesparlampen regelmäßig auf deren Quecksilbergehalt testen. Energiesparlampen sind im Normalbetrieb ungefährlich und ungiftig. Technisch bedingt beinhalten sie jedoch eine geringe Menge Quecksilber. Der Grenzwert für Quecksilber in üblichen Energiesparlampen wurde zum 1. Januar 2013 europaweit auf 2,5 Milligramm pro Lampe gesenkt.
"Nach wie vor bringen einige Hersteller Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber in Verkehr. Dadurch gerät eine effiziente und grundsätzlich sichere Lichttechnologie in Verruf, die zum Klimaschutz beiträgt. Energiesparlampen weisen mit bis zu 20.000 Betriebsstunden eine besonders lange Lebensdauer auf und sparen im Vergleich zu Halogenlampen sehr viel Energie ein", sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Verbraucher sollten auf Qualitätslampen setzen und sich im Fachhandel beraten lassen. In der Regel ist die Methode zur Quecksilberbefüllung bei Qualitätslampen viel genauer als bei Billigstlampen, wodurch Grenzwerte sicher eingehalten werden können.
Deutsche Umwelthilfe - www.duh.de
Urteil Landgericht Würzburg - www.duh.de/.../180423_Anerkenntnisurteil*.pdf
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