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Take-e-way testet automatisch Rücknahme von Elektroaltgeräten in Hamburg

Elektroschrott
Seit dem 25.07.2016 müssen stationäre Händler ab 400 qm Elektro-Verkaufsfläche bzw. Onlinehändler ab 400 qm Elektro-Lager- und Versandfläche (Regalfläche) Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen.
Leerung, Reinigung, Nachsortierung, Recycling und Mengenmeldungen an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) werden von dem System übernommen.
In dem Zusammenhang sucht Take-e-way 10 Hamburger Einzelhändler, die das System 6 Monate kostenlos testen wollen. Einzel- und Onlinehändlern steht das Take-e-back-System zur Verfügung, das von zirka einem Drittel aller zurücknehmenden Vertreiber genutzt wird.
Die Take-e-way GmbH mit Sitz in Hamburg wurde im Jahr 2004 gegründet und ist Anlaufstelle für alle Händler, Importeure und Vertreiber von Elektrogeräten, die Unterstützung bei den gesetzlichen Regeln der Produktverantwortung benötigen. Das Unternehmen übernimmt inzwischen für über 3.000 Firmen die Registrierung und die Übernahme der Aufgaben und Pflichten nach dem Elektrogesetz (ElektroG), dem Batteriegesetz (BattG) und der Verpackungsverordnung (VerpackV). Die Kunden dürfen sich über Rechtssicherheit, Kostentransparenz und Planbarkeit freuen.
Neben der Registrierung stellt take-e-way auch ein insolvenzsicheres Recycling-Garantiesystem zur Verfügung, übernimmt monatliche und jährliche Mengenmeldungen und sogar die Entsorgung.
Hintergrund:
Seit dem 25.07.2016 müssen stationäre Händler ab 400 qm Elektro-Verkaufsfläche bzw. Onlinehändler ab 400 qm Elektro-Lager- und Versandfläche (Regalfläche) Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen. Es müssen sowohl Altgeräte beim Neukauf eines gleichartigen Geräts (1:1) als auch Kleingeräte mit Kantenlängen bis zu 25 cm zurückgenommen werden, auch wenn kein Neugerät gekauft wird (0:1). Auch B2B-Vertreiber sind zur Rücknahme von Kleingeräten aus privaten Haushalten verpflichtet. Soweit die Theorie. In der Praxis verläuft die Handelsrücknahme schleppend, da das ElektroG keine Sanktionen für die Verweigerung der Rücknahme vorsieht. Nur wer Geräte zurücknimmt und vergisst, die Mengen zu melden, musste bislang Bußgelder fürchten. Handelsverbände riefen zum Boykott der Rücknahmepflicht auf. Der Ehrliche war der Dumme.
Das Bundeskabinett hat Anfang November eine Änderung des ElektroG beschlossen, die bis zu 100.000 Euro Bußgeld für sich rechtswidrig verhaltende Vertreiber vorsieht. Laut Bundesumweltministerium sollen der Vollzug dadurch gestärkt und die rechtstreuen Vertreiber vor Trittbrettfahrern geschützt werden. Der neue Bußgeldtatbestand soll ab 1. Juni 2017 in Kraft treten.
Take-e-way - www.take-e-way.de
Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) - www.stiftung-ear.de
Tomra - www.tomra.com
Vere e. V. - www.vereev.de
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